Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen TorFregal und seinen Kunden im Bereich Reifenleasing, saisonale Reifenlagerung sowie Liefer- und Montagedienstleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten fuer alle Vertraege, die zwischen TorFregal, Friedrichstrasse 78, 70174 Stuttgart (nachfolgend „Anbieter") und den Kunden ueber die Nutzung von Reifenleasing, Einlagerungsservices sowie Liefer- und Montagekoordination abgeschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand
TorFregal bietet Privatkunden und gewerblichen Kunden die folgenden Leistungen an:
- Reifenleasing auf Monatsbasis mit festgelegtem Reifensatz
- Saisonale Einlagerung von Reifen in klimatisierten Lagerraumen
- Koordination und Lieferung von Reifen zum Montagepartner
- Saisonale Abhollogistik nach dem Reifenwechsel
- Optionale Reifenpruefung und Dokumentation vor der Auslieferung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertragsangebot sowie der gewahlten Produktkonfiguration. Angaben auf der Website stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Bestellanfrage stellt und TorFregal diese schriftlich oder in Textform bestaetigt. Die Bestaetigung erfolgt in der Regel per E-Mail oder ueber ein vereinbartes Kommunikationsmittel. Muendliche Abreden beduerfen der schriftlichen Bestaetigung durch den Anbieter, um wirksam zu sein.
4. Laufzeit und Kuendigung
Leasingvertraege werden in der Regel fuer eine Mindestlaufzeit von zwoelf Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlaengert sich der Vertrag automatisch um weitere drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekuendigt wird.
Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten oder die erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch eine der Parteien.
5. Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Zahlungsverzug tritt ein, wenn der faellige Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Faelligkeit beglichen wird. TorFregal behaelt sich vor, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zur vollstaendigen Begleichung der offenen Betraege auszusetzen.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die eingelagerten Reifen in einem ordnungsgemaessen Zustand zu uebergeben. Reifen mit sichtbaren Schaeden, unzulaessiger Profiltiefe oder abgelaufenem Herstellungsdatum (aelter als acht Jahre) koennen von TorFregal von der Einlagerung ausgeschlossen werden. Aenderungen der Fahrzeuginformationen oder der Zustelladresse sind dem Anbieter unverzueglich mitzuteilen.
7. Haftung
TorFregal haftet unbeschraenkt fuer Schaeden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen, sowie fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlaessiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Stuttgart.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, beruehrt dies die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.